Information Sammelstellennetz

Das Land Niederösterreich hat für die ordnungsgemäße Sammlung bestimmter tierischer Abfälle, welche in Kleinmengen anfallen, ein landesweites Netzwerk an Sammelstellen in Zusammenarbeit mit dem NÖ Abfallwirtschaftsverein (NÖ AWV) und den örtlichen Abfallwirtschaftsverbänden eingerichtet. Diese Sammelstellen haben ein annähernd gleiches Erscheinungsbild (auch Beschilderung; Wegweiser), sind allgemein zugänglich und mit Kühleinrichtungen zur hygienischen Lagerung der tierischen Materialien bis zu deren turnusmäßigen Beseitigung durch die Fa. SARIA in Tulln ausgestattet.

 

A. Kostenfreie Ablieferungsmöglichkeiten

An sämtlichen solcher Sammelstellen dürfen in die dafür vorgesehenen Sammelbehälter von jedermann und kostenfrei    NUR

  • Verendete oder getötete Heimtiere

  • tierische Abfälle aus Haushalten (Siedlungsabfälle) und

  • tote Wildtierkörper, deren Beseitigung im öffentlichen Interesse besonders geboten ist,

    eingebracht werden.

    Unbeachtet dessen dürfen in NÖ nach wie vor tote Heimtiere (z.B.: Hunde, Katzen, Hamster, …) ohne jegliche Gewichtsbeschränkung auf eigenem Grund und Boden durch Vergraben ordnungsgemäß beseitigt werden. Tote Nutztiere (verendete oder getötete) sind in jedem Fall entgeltlich ablieferungspflichtig und werden in NÖ im Regelfall direkt am Ort des Anfalls abgeholt.

    Tote Wildtierkörper dürfen (außer bei bestimmten Tierseuchen) auch auf geeignete Weise dem natürlichen Kreislauf überlassen werden bzw. dürfen Wildtierkörperteile in diesen rückgeführt werden.

     

    Unter tote Wildtierkörper, an deren Beseitigung ein öffentlichen Interesse besteht“ und daher kostenfrei im Wege der kommunalen Sammelbehältern entsorgt werden können, sind in Absprache zw. dem NÖ Landesjagdverband und dem Land NÖ zu verstehen:

  • Fallwild;
    das sind verendete, verunfallte oder sonstig zu Tode gekommene Wildtiere aus freier Wildbahn; dies trifft in der Praxis insbesondere auf jene Tierkadaver zu, die in oder in unmittelbarer Nähe von Ortschaften, auf oder neben öffentlichen Straßen anfallen und deren rasche Beseitigung mangels anderer geeigneter Möglichkeiten geboten ist;
    Die Notwendigkeit zur Beseitigung von Wildkadavern im Wege des kommunalen Systems ist im Einzelfall vom jeweils betroffenen Jagdausübungsberechtigten und somit vom über den Kadaver Verfügungsberechtigten selbst zu prüfen.

    Dem Jagdausübungsberechtigten steht es frei, die Wildtierkörper selbst zu verwerten (Hundefutter), zu vergraben, an Luderplätzen auszulegen, sie sonst irgendwie zu verwerten oder sie letztlich in die Sammelbehälter einzuwerfen;

  • Wild, welches aus gesundheitlichen Gründen erlegt werden muss (erlegtes bzw. getötetes „krankes“ Wild):
    das ist Wild, welches z.B. verhaltensauffällig, stark abgemagert ist, starken Durchfall aufweist und daher zum Schutze der übrigen Population erlegt werden muss, aber noch keine Anzeichen einer anzeigepflichtigen Wildtierseuche (z.B.: Wildschweinepest; Tollwut; Vogelgrippe) aufweist;

    Diese Materialien dürfen vom Jagdausübungsberechtigten im Rahmen seiner Verfügungsgewalt auch im Wege dieser Sammelstellen kostenfrei beseitigt werden.

      

    B. Möglichkeiten der entgeltlichen Ablieferung tierischer Materialien von erlegtem Wild

    a) Im Wege der TKB-Sammelstellen - Sacksystem

    Wildtierkörperteile, die unter anderem von erlegtem Wild stammen, welches im Wege der Direktvermarktung verwertet wird, können entgeltlich entsorgt werden.

    Beim NÖ Landesjagdverband können käuflich, speziell gekennzeichnete, verrottbare Säcke erworben werden. Mit dem Kauf kann die jeweilige Füllmenge tierischer Materialien von erlegtem Wild gemeinsam mit dem Sack ohne weitere Bezahlungen in die Container bei den TKB Sammelstellen (NÖ Tierköperbeseitigungs-Sammelstellennetz) eingeworfen werden.

    Beim Transport und Einwurf in die Container ist auf Sauberkeit zu achten.  Verursachte Verschmutzungen sind selber zu entfernen.

    b) Ablieferung direkt an befugte Sammel- und Beseitigungsbetriebe- 

         Ablieferungsvertrag

    Es besteht auch die Möglichkeit, diese Materialien direkt an einen geeigneten und berechtigten Betrieb (z.B.: Fa. SARIA, Tulln) entgeltlich abzuliefern. Zu diesem Zwecke können sich auch mehrere Personen zusammentun, gemeinsam ein Behältnis anschaffen/benutzen und ihre Materialien gemeinsam (unter Kostenaufteilung) beseitigen lassen.

     Sammelstellenliste Stand I/2012

      

     

 

 

BEZIRKSGESCHÄFTSSTELLE
ZWETTL

3910 Zwettl, Gerotten 61
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