Damhirsch

Messungen auf 0,1 cm bzw. 0,01 kg (0,05-0,09 Punkte werden auf 0,1 Punkte aufgerundet) mit Stahl-Messband

1. Stangenlänge:

Durchschnitt der beiden Stangenlängen in cm x 0,5. (Länge im Bogen der Stangen außen mit Messband gemessen vom unteren Rosenrand seitlich bis zum obersten Punkt der geschlossenen Schaufel)

2. Augsprossenlänge: 

Durchschnitt der beiden Augsprossenlängen in cm x 0,25. (Länge der Augsprossen gemessen außen mit fest angedrücktem Bandmaß vom oberen Rosenrand bis zur Spitze)

3. Schaufellänge:

Durchschnitt der beiden Schaufellängen (ohne Enden) in cm x 1. (Gemessen an Außenseite der Schaufel, entsprechend ihrer natürlichen Krümmung. Als unterster Schaufelansatz gilt der Punkt, an welchem der geringsten Stangenumfang über der Mittelsprosse bereits 1 cm zugenommen hat. Die obere Maßbegrenzung bildet der oberste Punkt der geschlossenen Schaufel. Bei normal geformten Schaufeln darf kein Punkt der gekrümmten Meßlinie von dem vorderen Schaufelrand einen größeren Abstand haben, als der Endpunkt der Meßlinie am oberen Schaufelabschluß. Teilweise schaufelartige Fortsetzungen können nur dann für die Messung der Schaufellänge in Betracht kommen, wenn ihre größte Breite wenigstens das halbe Maß der größten vollen Schaufelbreite aufweist, ist das Stangenstück zwischen dem oberen Rosenrand und dem Augsprossenansatz nicht mitzumessen.)

4. Schaufelbreite:

Durchschnitt der beiden Schaufelbreiten in cm x 1,5. (Die Schaufelbreite wird durch Messung des Umfanges der Schaufel rundum an ihrer breitesten Stelle ohne Berücksichtigung der Enden und endenartigen Erweiterungen mit fest angedrücktem Bandmaß ermittelt; das Ergebnis wird mit 0,5 multilpliziert.)

5. Rosenumfang:

Durchschnitt des Umfanges beider Rosen in cm x 1. Einbuchtungen in der Rose werden Maßband überspannt.

6. Unterer Stangenumfang:

a) Umfang der linken Stange zwischen Aug- und Mittelsprosse, ohne Rücksicht auf etwaige Eissprosse, an der schwächsten Stelle gemessen,
in cm x 1.

b) Umfang der rechten Stange zwischen Aug- und Mittelsprosse, ohne Rücksicht auf die Eissprosse, an der schwächsten Stelle gemessen,
in cm x 1.

7. Oberer Stangenumfang:

a) Umfang der linken Stange zwischen Mittelsprosse und Schaufel, an der schwächsten Stelle gemessen, in cm x 1.
b) Umfang der rechten Stange zwischen Mittelsprosse und Schaufel, an der schwächsten Stelle gemessen, in cm x 1.

8. Gewicht:

Das Gewicht des Geweihs, mit oder ohne Nasenbein gekappt, in kg x 2 (1 kg also = 2 Punkte). Bei Abwiegung der Trophäe mit ganzem Schädel ohne Unterkiefer müssen 0,25 kg, mit Oberkiefer und ganzem Nasenbein, aber ohne Zahnreihen und ohne Hinterschädel 0,1 kg in Abzug gebracht werden.


 

 

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