Rothirsch




Rothirsch - wie wird was gemessen
Die Messungen erfolgen auf 0,1 cm und 0,01 kg genau

Foto: z.V.g

 

 

 

1. Stangenlänge

Gemessen wird vom unteren äußeren Rosenrand, den Winkel zwischen dem oberen Rosenrand und der Stange überspannend, entlang des äußern Bogens bis zur Spitze des Kronenendes, das den höchsten Längenmesswert ergibt.  

2.  Länge der Augsprosse

Gemessen wird vom oberen Rosenrand bis zur Spitze der Sprosse.

3. Länge der Mittelsprosse

Gemessen wird vom unteren Ansatzpunkt, der aus der Halbierung des Winkels zwischen Stangen- und Endenachse gebildet wird, an der Unterseite bis zur Sprossenspitze.

4. Umfang der Rose:

Gemessen wird auf dem Rosenrand  

5. Unterer Stangenumfang:

Gemessen wird an der schwächsten Stelle zwischen Aug- und Mittelsprosse - ohne Rücksicht auf den Eisspross oder weiterer Enden. Fehlt die Mittelsprosse, wird an der schwächsten Stelle zwischen der Augsprosse und der Krone oder der Endgabel gemessen. Dieser Messwert gilt dann für den unteren und oberen Stangenumfang. Fehlt die Augsprosse, wird an der schwächsten Stelle zwischen dem oberen Rosenrand und der Mittelsprosse gemessen.

6. Oberer Stangenumfang:

Gemessen wird an der schwächsten Stelle zwischen Mittelsprosse und Krone. Jeder normale Spross über der Mittelsprosse ( auch ein Wolfsspross, nicht aber eine doppelte Mittelsprosse) wird zur Krone gerechnet. Fehlt die Mittelsprosse, gilt der für den unteren Umfang festgestellte Wert. Bei Geweihen von Sechsendern wird der obere Umfang in der Mitte des Abstandes zwischen der Mittelsprosse und der Stangenspitze gemessen. Bei Achtendergeweihen oder Eissprosszehnern wird bei fehlendem Aug- oder Mittelspross analog der Messung des unteren Stangenumfanges vorgegangen.

7. Geweihgewicht:

Als Norm für die Geweihgewichtsfeststellung, die frühestens drei Monate nach der Erlegung erfolgen soll, gilt der kurz gekappte Schädel mit Nasenbein. Bei Geweihen mit ganzen Schädel ohne Unterkiefer sind 0,7 kg, mit Oberkiefer ohne Zahnreihe sind 0,5 kg abzuziehen. Bei frisch präparierten jedoch abgetrockneten Trophäen sind vom Gesamtgewicht mindestens 10% für die Feuchtigkeit abzuziehen. 

8. Auslage: 

Gemessen wird senkrecht zur Längsachse des Schädels unterhalb des Kronen (Gabel-) ansatzes die weiteste innere Entfernung der Stangen voneinander. Eine vorhandene Wolfssprosse wird hierbei nicht als Kronenansatz gerechnet. 

9. Zahl der Enden:

Gezählt werden alle mindestens 2 cm und darüber langen Enden. Ihre Länge muß größer als ihre Breite sein. 

Kronenenden: 

Krone= alle über der Mittelsprosse angesetzten Enden, auch der Wolfsspross, nicht aber geteilte bzw. doppelte Mittelspross; gegabelte Enden werden einmal in ihrer ganzen Länge gemessen und der Gabelspross nur in seiner inneren Länge.  


 

 

 

 

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