Wolfs-Verordnung tritt mit 3.4.2023 in Kraft


Foto: Marcel Langthim auf Pixabay

Wolfs-Verordnung tritt mit 3.4.2023 in Kraft


In Niederösterreich gilt seit dem 11. Dezember 2018 die Verordnung betreffend Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Abwendung von Schäden nach dem NÖ Jagdgesetz 1974, LGBl. Nr. 80/2018, (sog. „1. Wolf-Verordnung“).

 
In dieser 1. Wolf-Verordnung werden unterschiedliche Wolf-Verhalten umschrieben und dahingehend eingeschätzt, ob diese unbedenklich, auffällig, unerwünscht oder sogar problematisch sind. Liegt nach dieser Verordnung ein unerwünschtes oder problematisches Wolf-Verhalten vor, hat die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat die Vergrämung oder Entnahme (= Abschuss) mit Bescheid anzuordnen.

Mit dem rasanten Anstieg des Wolfbestandes, insbesondere im Waldviertel, stiegen auch die Probleme vor Ort. Zahlreiche Wolfsichtungen im Nahbereich von Siedlungen und die steigende Freizeitnutzung der Natur, insbesondere der Wälder, führten zunehmend, verstärkt seit dem Jahr 2022, zu Verunsicherung und Angstzuständen bei weiten Teilen der Bevölkerung. Nur unter Einsatz aller verfügbaren Ressourcen konnte in zeitlich vertretbarer Nähe zum Vorfall im August 2022 mit Bescheid eine Vergrämung angeordnet werden.
 
Um unbedingt notwendige Maßnahmen betreffend den Wolf rascher umsetzen zu können, soll zukünftig bei den in der 1. Wolf-Verordnung umschriebenen Wolf-Verhalten eine Vergrämung oder Entnahme ohne Bescheid (kraft Verordnung) vorgenommen werden können. Die Möglichkeit zur Vergrämung oder Entnahme auf Verordnung-Basis (ohne Bescheid) durch die Jägerschaft bei Vorliegen eines unerwünschten oder problematischen Wolf-Verhaltens nach der 1. Wolf-Verordnung soll durch die 2. Wolf-Verordnung ermöglicht werden.
 
Am 3.4.2023 tritt nun die „Verordnung betreffend vorübergehender Ausnahmen von Verboten nach dem NÖ Jagdgesetz 1974 in Bezug auf nicht jagdbares Haarwild“ ( 2. Wolf-Verordnung) in Kraft: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_NI_20230314_17/LGBLA_NI_20230314_17.html
 
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Niederösterreichischer Landesjagdverband 
GEN.SEKR. MAG. SYLVIA SCHERHAUFER 

 

 

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