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Aufgrund der Ausbreitung der ASP in unseren Nachbarländern hat das Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz die „ASP-Revisions- und Frühwarnverordnung“ erlassen, welche gestern Sonntag den 15.12.2019 in Kraft getreten ist.
Mit dieser Verordnung wird ganz Österreich zum Revisionsgebiet erklärt. JEDES verendet aufgefundene Schwarzwild ist seit GESTERN der Veterinärbehörde zu melden. Die Behörde hat danach unverzüglich eine amtliche Probennahme zu veranlassen und an die AGES in Mödling zu übermitteln.
Auch Verdachtsfälle (krank erscheinende Tiere) sind der Behörde zu melden! Folgende Merkmale deuten auf eine Erkrankung hin:
Am lebenden Stück:
Anzeichen einer Erkrankung bei den inneren Organen:
Eine Mitwirkung an der Früherkennung ist SEHR WICHTIG. Die Seuche kann am ehesten wieder eingedämmt oder getilgt werden, wenn sie frühzeitig erkannt wird.
Den gesamten Wortlaut der Verordnung finden Sie als Anhang.
Nähere Informationen zur ASP finden Sie auf unserer Homepage https://www.noejagdverband.at/wild-und-lebensraeume/aktuelles/#afrikanische-schweinepest
Über alle neuesten Informationen halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.
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