Technische Nachtzielhilfen für Wildschweinbejagung erlaubt

Die Diskussion über den Einsatz von technischen Nachtzielgeräten begleitet die Jägerschaft schon seit einiger Zeit. Die derzeit überhandnehmenden Bestände beim Schwarzwild und die daraus resultierenden Probleme haben nach langer und intensiver Diskussion im Vorstand und nach einer Reihe von Gesprächen mit Funktionären und Jägern in allen Vierteln des Landes die Entscheidung reifen lassen, sich als NÖ Jagdverband für eine Gesetzesänderung einzusetzen. 
Auch die Politik ist sich den Herausforderungen von hohen
<!--[endif]-->

Wildschweinbestände bewusst und hat aus diesem Grund heute eine Jagdgesetzes-Novelle auf den Weg gebracht, die den Einsatz von technischen Nachtzielhilfen voraussichtlich ab Mitte Januar 2020 (genauer Zeitpunkt wird noch bekanntgegeben) bei der Bejagung von Schwarzwild erlaubt. Niederösterreichs Jägerinnen und Jäger sind die Ersten in Österreich, die Nachtzielhilfen bei der Schwarzwildbejagung benützen dürfen. Damit einher geht eine große Verantwortung, der sich jede Jägerinnen und jeder Jäger bewusst sein muss.

Reduktion hoher Bestände notwendig

Eine Reduktion der Schwarzwildbestände ist unbedingt notwendig, da im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinpest (ASP) eine Eindämmung der Seuche mit geringeren Beständen leichter fällt. Wie die letzten Wochen gezeigt haben, sind die Bestände in Teilen Niederösterreichs bereits jetzt sehr hoch. Zudem wird eine weitere Zunahme aufgrund der für das Wildschwein guten Witterungs- und Nahrungsverhältnisse erwartet. Dies führt auch zu hohen Schäden in der Landwirtschaft. Mit der Zuhilfenahme dieser technischen Hilfsmittel erhoffen wir uns eine leichtere und schnellere Reduktion der Schwarzwildbestände sowie eine Verringerung der Schäden in der Landwirtschaft. Dazu wird jedoch auch die Unterstützung der Landwirtschaft notwendig sein, indem sie die Errichtung jagdlicher Einrichtungen zulassen und zwischen Maisfeld und Waldrand Streifen belassen, um die Jagd zu erleichtern.
 
Zu den Bestimmungen

Die neue Regelung erlaubt vorerst für die Dauer von vier Jahren (bis 31.12.2023) den Einsatz von technischen Nachtzielhilfen. Vor Ablauf der Befristung wird die niederösterreichische Landesregierung eine wissenschaftliche Evaluierung durchführen, um den Erfolg zu bewerten.
 
Der Einsatz von Nachtzielhilfen ist nur jenen Jägerinnen und Jägern erlaubt, die
 

  • zumindest in den letzten drei Jahren durchgehend im Besitz einer gültigen NÖ Jagdkarte waren oder
  • einen entsprechenden Schulungskurs für die richtige Handhabung dieser Geräte beim NÖ Jagdverband absolviert haben. 
Zudem ist eine schriftliche Zustimmung des Jagdausübungsberechtigen bzw. Jagdleiters analog zu Bestimmung § 31 Z 4 NÖ Jagdverordnung (Verwendung von Kastenfallen) einzuholen.
 
Mit den Nachtzielhilfen dürfen ausschließlich Wildschweine bejagt werden. Der Einsatz ohne die erforderlichen Voraussetzungen, bei anderen Wildarten oder Raubzeug wird als Verstoß gegen die Weidgerechtigkeit gewertet. Bei Zuwiderhandeln droht ein Strafrahmen von mindestens EUR 2.000,- bis EUR 20.000,-- und der Entzug der Jagdkarte.
Weiterhin bleibt das Verbot des § 95 Abs. 1 Z 1 NÖ JG unverändert aufrecht, wonach die Jagd mit Kriegsmaterial nicht ausgeübt werden darf. Es kann davon ausgegangen werden, dass künstliche Nachtzielhilfen, die bei einem inländischen, befugten Gewerbetreibenden erworben werden können, üblicherweise nicht als Kriegsmaterial anzusehen sind.
Im Seuchenfall dürfen zudem spezielle Fallen, die den Lebendfang von mehreren Wildschweinen gleichzeitig ermöglichen, eingesetzt werden.
 
Wir bitten Sie, mit diesen neuen technischen Hilfsmitteln verantwortungsvoll umzugehen und bei der Reduktion der Wildschweinbestände aktiv mitzuwirken. Denn die NÖ Jägerschaft nimmt eine wichtige Rolle als Partner der Landwirtschaft ein, einerseits in der Minimierung von landwirtschaftlichen Schäden und andererseits in der Seuchenprävention bzw. bei einer notwendigen Eindämmung.


Rückfragen & Kontakt:
Niederösterreichischer Landesjagdverband 
GEN.SEKR. MAG. SYLVIA SCHERHAUFER 
E-Mail: s.scherhaufer@noejagdverband.at

 

 

BEZIRKSGESCHÄFTSSTELLE
ZWETTL

3910 Zwettl, Gerotten 61
BJM Manfred Jäger
Tel.: 0664/3828512  
Mail: jagd.zwettl@gmx.at