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Die Diskussion über den Einsatz von technischen Nachtzielgeräten begleitet die Jägerschaft schon seit einiger Zeit. Die derzeit überhandnehmenden Bestände beim Schwarzwild und die daraus resultierenden Probleme haben nach langer und intensiver Diskussion im Vorstand und nach einer Reihe von Gesprächen mit Funktionären und Jägern in allen Vierteln des Landes die Entscheidung reifen lassen, sich als NÖ Jagdverband für eine Gesetzesänderung einzusetzen.
Auch die Politik ist sich den Herausforderungen von hohen
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Wildschweinbestände bewusst und hat aus diesem Grund heute eine Jagdgesetzes-Novelle auf den Weg gebracht, die den Einsatz von technischen Nachtzielhilfen voraussichtlich ab Mitte Januar 2020 (genauer Zeitpunkt wird noch bekanntgegeben) bei der Bejagung von Schwarzwild erlaubt. Niederösterreichs Jägerinnen und Jäger sind die Ersten in Österreich, die Nachtzielhilfen bei der Schwarzwildbejagung benützen dürfen. Damit einher geht eine große Verantwortung, der sich jede Jägerinnen und jeder Jäger bewusst sein muss.
Reduktion hoher Bestände notwendig
Eine Reduktion der Schwarzwildbestände ist unbedingt notwendig, da im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinpest (ASP) eine Eindämmung der Seuche mit geringeren Beständen leichter fällt. Wie die letzten Wochen gezeigt haben, sind die Bestände in Teilen Niederösterreichs bereits jetzt sehr hoch. Zudem wird eine weitere Zunahme aufgrund der für das Wildschwein guten Witterungs- und Nahrungsverhältnisse erwartet. Dies führt auch zu hohen Schäden in der Landwirtschaft. Mit der Zuhilfenahme dieser technischen Hilfsmittel erhoffen wir uns eine leichtere und schnellere Reduktion der Schwarzwildbestände sowie eine Verringerung der Schäden in der Landwirtschaft. Dazu wird jedoch auch die Unterstützung der Landwirtschaft notwendig sein, indem sie die Errichtung jagdlicher Einrichtungen zulassen und zwischen Maisfeld und Waldrand Streifen belassen, um die Jagd zu erleichtern.
Zu den Bestimmungen
Die neue Regelung erlaubt vorerst für die Dauer von vier Jahren (bis 31.12.2023) den Einsatz von technischen Nachtzielhilfen. Vor Ablauf der Befristung wird die niederösterreichische Landesregierung eine wissenschaftliche Evaluierung durchführen, um den Erfolg zu bewerten.
Der Einsatz von Nachtzielhilfen ist nur jenen Jägerinnen und Jägern erlaubt, die
Rückfragen & Kontakt:
Niederösterreichischer Landesjagdverband
GEN.SEKR. MAG. SYLVIA SCHERHAUFER
E-Mail: s.scherhaufer@noejagdverband.at
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BEZIRKSGESCHÄFTSSTELLE
ZWETTL
3910 Zwettl, Gerotten 61
BJM Manfred Jäger
Tel.: 0664/3828512
Mail: jagd.zwettl@gmx.at