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Erlaubnis für die Verwendung von Krähenfängen für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhähern und Ausnahme von den Schonvorschriften für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhähern - Verordnung
II. Verordnung
Die Bezirkshauptmannschaft Zwettl lässt für die Jagdjahre 2017/2018 nachstehende Ausnahmen von den Schonvorschriften für Federwild im gesamten Bereich des Verwal- tungsbezirkes Zwettl zu: Die Schonzeit wird außer Wirksamkeit gesetzt für die
Raben- und Nebelkrähen (Aaskrähen) von 1.07.2017 bis 31.03.2018,
die Elstern von 1. August 2017 bis 15. März 2018 und die Eichelhäher von 1. August 2017 bis 15. März 2018.
Die Einhaltung der vorgenannten Ausnahmen von den Schonzeiten erfolgt durch Einsichtnahme in die Abschusslisten, welche von den Jagdausübungsberechtigten laufend zu führen sind (vgl. § 84 Abs. 4 NÖ Jagdgesetz 1974).
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.
Hier zum gesamten Anschreiben der BH Zwettl
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ZWETTL
3910 Zwettl, Gerotten 61
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Tel.: 0664/3828512
Mail: jagd.zwettl@gmx.at