Prüfung für den „Wachdienst zum Schutz der Jagd“


Nach einem intensiven Vorbereitungskurs über 14 Wochen traten am 5. und 12. Juli 2016 in 2 Gruppen 11 Kandidaten zur Jagdaufseher-Prüfung in der BH Zwettl an. Die angehenden Jagdschutzorgane mussten ihr Wissen in den Bereichen Wald-Wild-Ökologie, Jagdgesetz, Wildkunde, Jagdhundewesen, Jagdwaffen und jagdliches Brauchtum zeigen. Zunächst musste in 90 Minuten ein schriftlicher Teil und anschließend ein mündliches Prüfungsgespräch bewältigt werden.

 

Prüfungskommission: Vorsitzender BHStv. HR Dr. Josef Schnabl, BJM Gottfried Kernecker, OFM DI Wolfgang Reiter, Ing. Josef Weidmann.

Nach zwei anstrengenden Vormittagen konnten   a l l e   Prüfungswerber freudestrahlend die Urkunden über die bestandene Prüfung in Empfang nehmen!

Thomas
David
Jochen
Wolfgang
Christoph
Franz
Josef
Christoph
Stefan
Wolfgang

Bock
Fölk
Kaburek
Kletzl
Grötzl
Ottensorfer
Waldbauer
Weinsteiger
Widder
Kröpfl

Moniholz
Jagdenbach
Schwarzenau-Hausbach
Kichberg-Limbach
Zwettl
Sallingberg
Rappottenstein-Lembach
Allentsteig
Zwettl
Friedersbach


Die Bestätigung und Beeidigung erfolgt durch die Bezirksverwaltungsbehörde. Der Jagdaufseher ist in rechtmäßiger und erkennbarer Ausübung seines Dienstes als öffentliche Wache anzusehen und genießt jenen Schutz, den das Strafgesetzbuch Beamten einräumt.

v.l. Christoph Weinsteiger, Walter Koppensteiner, Wolfgang Kröpfl, Jochen Kaburek, Franz Ottendorfer

Welche Ziele verfolgt der Jagdschutz? (NÖJG § 64)

1. Die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Bestimmungen des Jagdgesetzes;
2. die Einhaltung der Vorschriften und behördlichen Anordnungen, die auf Grund des JaGes ergangen sind;
3. die Einhaltung sonstiger einschlägiger, insbesondere strafrechtlicher Vorschriften;
4. die Betreuung des Wildes;
5. den Schutz des Wildes vor Wilddieben und Raubzeug.



 

 

BEZIRKSGESCHÄFTSSTELLE
ZWETTL

3910 Zwettl, Gerotten 61
BJM Manfred Jäger
Tel.: 0664/3828512  
Mail: jagd.zwettl@gmx.at