Anbringung der Bescheinigung am Wildkörper


AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG

Gruppe Land- und Forstwirtschaft
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109

An den
NÖ Landesjagdverband
Wickenburggasse 3
1080 Wien

Betrifft

Beschwerde über die Qualität und die Befestigungsart der Wildfleischanhänger:

INFORMATION

Die Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle des Amtes der NÖ Landesregierung leitet eine Beschwerde über die Qualität und Anbringungsweise der Wildfleischanhänger weiter. Da diese zu einem Teil an der Decke befestigt werden, reißen sie immer wieder aus und eine Zuordenbarkeit zu dem erlegten Wild und somit auch die Rückverfolgbarkeit in den Schlachtbetrieben sind nicht mehr gewährleistet. Es führt dazu, dass das Wildfleisch nicht mehr in die Lebensmittelkette eingebracht werden darf. Es wird daher dringlich ersucht, alle betroffenen Personen darüber nochmals in Kenntnis zu setzen, dass eine korrekte Anbringung an der Muskulatur der Bauchwand und nicht an der Decke vorzunehmen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Für den Landeshauptmann

Dr. R i e d l


 

 

BEZIRKSGESCHÄFTSSTELLE
ZWETTL

3910 Zwettl, Gerotten 61
BJM Manfred Jäger
Tel.: 0664/3828512  
Mail: jagd.zwettl@gmx.at