NÖ Jagdkarte

Auf diesen Seiten finden sie Informationen über die NÖ Jagdkarte, Jagdgastkarte, Jagderlaubnisschein, Jagdprüfung und den Verbandsbeitrag.  

 

Wann darf ich in NÖ jagen gehen?

Wenn Sie in NÖ jagen gehen wollen, müssen Sie:

  • eine gültige Jagdkarte oder
  • eine Jagdgastkarte in Verbindung mit einer Jagdkarte eines anderen Bundeslandes oder eines anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaates mit sich führen,
  • jedenfalls die Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten haben.

Die Jagdkarte wird von Ihrer Bezirksverwaltungsbehörde (BH oder Magistrat) ausgestellt. Dazu müssen Sie vor der Austellung die Jagdkartenabgabe einschließlich des Verbandsbeitrages beim NÖ Landesjagdverband, 1080 Wien, Wickenburggasse 3, bezahlt haben.

Wann bekomme ich eine NÖ Jagdkarte ausgestellt?

Eine NÖ Jagdkarte kann jeder Person ausgestellt werden, die die "jagdliche Eignung" beweisen kann. Der Normalfall ist die Ablegung einer Jagdprüfung. Die Jagdprüfung können Sie bei der für Sie örtlich zuständigen Bezirksgeschäftsstelle des NÖ Landesjagdverbandes (Kontaktadresse siehe unten) machen. Wenn Sie nicht in NÖ wohnen, können Sie die Jagdprüfung beim NÖ Landesjagdverband in Wien machen.

Haben Sie bestimmte Prüfungen an der Universität für Bodenkultur abgelegt oder eine öffentliche oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Försterschule oder Forstfachschule erfolgreich abgeschlossen, brauchen sie keine Jagdprüfung machen.

Eine NÖ Jagdkarte bekommen Sie nur ausgestellt, wenn keine Verweigerungsgründe vorliegen. Verweigerungsgründe sind z.B.:

  • Bestrafung wegen jagd-, natur- oder tierschutzrechtlicher Vorschriften,
  • bestimmte Verurteilungen nach dem Strafgesetzbuch oder
  • die Verhängung eines Waffenverbotes


Wo bekomme ich meine NÖ Jagdkarte?

Die NÖ Jagdkarte wird Ihnen von der Bezirksverwaltungsbehörde Ihres Wohnortes ausgestellt. Grundsätzlich ist dies jene des Hauptwohnsitzes. Haben Sie keinen Hauptwohnsitz, aber einen Nebenwohnsitz (z.B. Ferienwohnung) in NÖ, ist die Bezirksverwaltungsbehörde des Nebenwohnsitzes für die Ausstellung der NÖ Jagdkarte zuständig. Haben Sie keinen Wohnsitz in NÖ (wohnen Sie z.B. in Wien) können Sie zu jeder Bezirksverwaltungsbehörde in NÖ gehen und sich dort Ihre NÖ Jagdkarte ausstellen lassen.

Wie lang ist meine NÖ Jagdkarte gültig?

Gültig ist eine NÖ Jagdkarte nur, wenn die Jagdkartenabgabe und der Verbandsbeitrag (Beitrag zur Mitgliedschaft in NÖ Landesjagdverband) bezahlt wurde (Zahlscheinabschnitt in die Jagdkarte einlegen).  

Nach der erstmaligen Ausstellung gilt die NÖ Jagdkarte für das Kalenderjahr, in dem sie ausgestellt wurde. Danach bleibt sie solange gültig, solange Sie die Jagdkartenabgabe und den Verbandsbeitrag bezahlen. Die Vorschreibung der Jagdkartenabgabe und des Verbandsbeitrages erfolgt durch den NÖ Landesjagdverband.

Wenn Sie ein Jahr oder mehrere Jahre lang die Jagdkartenabgabe und den Verbandsbeitrag nicht einzahlen, verfällt die Jagdkarte nicht. Sie können dann jederzeit wieder einzahlen und die Jagdkarte wird wieder gültig.

 

 

 

Jagdgastkarte

Jagdgastkarten werden von Personen benötigt, die in NÖ jagen gehen wollen, aber keine NÖ Jagdkarte besitzen. Diese Jagdgäste müssen aber im Besitz einer gültigen Jagdkarte sein. Dabei ist es egal aus welchem Bundesland diese ist. Auch Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft erhalten eine Jagdgastkarte, wenn sie ihren Wohnsitz ausschließlich im Ausland haben und im Besitz einer gültigen Jagdkarte eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind.  

 

Verbandsbeitrag

Werden Sie Teil des NÖ Jagdverbandes!
Mitglied beim NÖ Jagdverband wird man durch das Lösen der NÖ Jagdkarte. Die Kosten für die NÖ Jagdkarte betragen für das Kalenderjahr 2020 EUR 155,- (oder für Nicht-EWR-Ausländer EUR 204,-) und setzen sich zusammen aus  

Jagderlaubnisschein

Der Jagderlaubnisschein wird vom Jagdausübungsberechtigten (bei Jagdgesellschaften durch den Jagdleiter) ausgestellt. Er ist für drei Aufgabenbereiche vorgesehen.  

1. Bestätigung für Jagdgast – freiwillig !

2. Fallenjagd-Erlaubnis – als schriftliche Zustimmung des Jagdleiters – Voraussetzung ! 

3. Erlaubnis für den Hunde- und Katzenabschuss – Voraussetzung !

 

 

 

 

BEZIRKSGESCHÄFTSSTELLE
ZWETTL

3910 Zwettl, Gerotten 61
BJM Manfred Jäger
Tel.: 0664/3828512  
Mail: jagd.zwettl@gmx.at