Wildschaden

Foto: Willi Renner

 

Wildschaden - Wie gehen wir damit um ?

Die Jägerschaft ist bestrebt durch angepasste Wildstände sowie geeignete Jagdstrategien und Jagdmethoden in Abstimmung mit den Grundeigentümern Wildschäden bestmöglich hintan zu halten. Vorbeugend kann der grundbürgerliche Eigentümer, Pächter oder Bewirtschafter von Liegenschaften auch einen wesentlichen Beitrag dazu leisten. Durch gute Zusammenarbeit und gegenseitiges Verständnis können bereits im Vorfeld viele Wildschäden reduziert bzw. vermieden werden. 

Auf jeden Fall sollte das Gespräch zwischen Grundbesitzer und Jäger im Vordergrund stehen.

Unser gemeinsames Ziel ist es das Thema Wildschaden – Vorbeugung, Vermeidung, Abhandlung - auf rechtlich fundierter Basis einheitlich und verständlich abzuwickeln.  

Durch die Vielfältigkeit der Biotope, die  im Bezirk vorzufinden sind, ist man auch in der glücklichen Lage, eine große Artenvielfalt von Wildtierpopulationen zu beheimaten, darunter viele jagdbare Wildarten wie Rotwild, Muffelwild, Schwarzwild, Rehwild, Niederwild, verschiedenes Flugwild und auch viele Raubwildarten. Auch die mittlerweile wieder zurückkehrenden Großräuber, wie Luchs oder Wolf, aber auch der Biber werden in einzelnen Regionen im Bezirk wieder gefährtet.

Erfreulicherweise hat auch der Seeadler neue Brutgebiete in dieser Region gefunden.

Alles in allem ist das eine sehr positive Entwicklung, was  auch bestätigt, dass sich  die Jägerschaft (eine der wenigen Gesellschaftsgruppen, die für die Naturerhaltung und Biotophege auch beachtliche finanzielle Mittel in die Hand nimmt ) auf dem richtigen Weg befindet.

Natürlich ist auch im Bezirk das Bewusstsein vorhanden, dass in Zeiten wie diesen nicht nur andere Gesellschaftsbereiche mit laufenden Veränderungen konfrontiert sind, sondern sich auch das Umfeld der Jagd laufend verändert und man sich mit neuen Herausforderungen auseinandersetzen muss.

Nur durch die Kooperation mit den Grundeigentümern und anderen Naturnutzern kann ein zukunfts-orientierter gemeinsamer Weg bestritten werden.

Jagen im Bezirk Zwettl ist kein Privileg. Die Voraussetzung dafür ist die niederösterreichische Jagdkarte. Um diese zu erlangen, muss der Nachweis eines entsprechenden theoretischen und praktischen Wissens über Jagdrecht, Wildkunde, Wildökologie und Grundzüge der Land- und Forstwirtschaft, Waffen- und Schieß-kunde, Jagdhunde, angewandter Naturschutz usw. erbracht werden.

Wir wünschen allen, die im Bezirk die Möglichkeit einer Jagdausübung haben, einen guten Anblick und ein kräftiges Weidmannsheil. 

copyright by BGST Zwettl

 

 

Wildschadenversicherung

 
Das Thema Wildschaden erhitzt verständlicherweise immer wieder die Gemüter sowohl in der Jägerschaft als auch bei den grundbücherlichen Eigentümern, Pächtern oder Bewirtschaftern.

Lt. NÖ Jagdgesetz 1974 § 101 Abs. 1 haftet der Jagdausübungsberechtigte in seinem Jagdgebiet für vom Wild verursachten Schaden an Grund und Boden, an den land- und forstwirtschaftlichen Kulturen. 

Zur Unterstützung bei der Ermittlung des Schadensausmaßes wurde 2016 von der Bezirksgeschäftsstelle Zwettl ( NÖ-Landesjagdverband ) das Taschenbuch „WILDSCHADEN der WEGWEISER" für die Jägerschaft herausgegeben. Egal wie hoch das Schadensausmaß ist, der Jagdausübungsberechtigte haftet mit seinem Privatvermögen da es bis dato keine Versicherungsmöglichkeit gab. 

Ab Jänner 2017 bieten zwei Versicherungsmakler, Tiefenbrunner und Berghammer in Zusammenarbeit mit der WIENER STÄTISCHEN eine Wildschadenversicherung für die Jägerschaft an. Das Antragsformular und die Zusatzbedingungen finden Sie auf unserer HP unter www.jagd.zwettl.at 

 Für weitere Fragen und Auskünfte zu der Versicherungsmöglichkeit steht uns freundlicherweise der Jagdkollege und Kundenberater der WIENER STÄDTISCHEN Versicherung, Herr Oswald Ablinger zur Verfügung.

Tel. Auskünfte unter 0664 / 60139 54823 oder per Mail o.ablinger@wienerstaedtische.at  
 

Wildschaden & Bewertung

 
Dieses Dokument soll der Jägerschaft und den Grundeigentümern als Nachschlagewerk bei vielen auftretenden Fragen zur möglichst einheitlichen Vorbeugung, Vermeidung und Abhandlung von Wildschäden dienen.

Vielfach entsteht in solchen Situationen ein Spannungsfeld zwischen dem Geschädigten und dem laut Gesetz für den Schaden Verantwortlichen. Da es für die meisten Betroffenen -Gott sei Dank- kein alltägliches Thema ist fehlt in vielerlei Hinsicht der Hintergrund wie man damit umgeht. Genau für diesen Zweck soll das Nachschlagewerk „ Wildschaden  & Bewertung„ dienen damit die vielen auftretenden Fragen so gut wie möglich beantwortet werden können.

Von der Bezirksgeschäftsstelle Zwettl und des NÖ Jagdverbandes wurde daher in Zusammenarbeit zwischen BJM Manfred Jäger und HRL DI Franz Ramssl der Leitfaden „Wildschaden & Bewertung„ erstellt.

Der Taschenkalender „Wildschaden & Bewertung„ ist bei der Bezirksgeschäftsstelle Zwettl für eine Spende von € 6,--/Stück erhältlich.  Jagd.zwettl@gmx.at
 

 

 

 

 

 

BEZIRKSGESCHÄFTSSTELLE
ZWETTL

3910 Zwettl, Gerotten 61
BJM Manfred Jäger
Tel.: 0664/3828512  
Mail: jagd.zwettl@gmx.at