Wildkrankheiten

Foto: Willi Renner

 

Wildkrankheiten und ihre Symptome zu kennen spielt für den Jäger in der Praxis eine große Rolle. Nicht jede Krankheit ist harmlos, einige sind auch für Nutz- und Haustiere bzw. Menschen ansteckend, hier sprechen wir von einer sogenannten „Zoonose“.

Neben auffälligen Merkmalen wie Durchfall oder Abmagerung ist es wichtig, dass der Jäger die normalen Verhaltensmuster der Tiere kennt, ändern sich diese kann dies auf eine Krankheit hindeuten.

Tritt eine Erkrankung in einem Gebiet besonders gehäuft auf, kann dies auch ein Hinweis auf Störungen im Lebensraum oder eine zu hohe Wilddichte sein. Das Ausbrechen von Krankheiten wird von verschiedenen Faktoren begünstigt, beispielsweise der Wilddichte, Nahrungssituation oder auch Witterungsbedingungen. Gerade für Wiederkäuer spielt aber auch Freizeitdruck durch Menschen eine nicht unerhebliche Rolle.

Anzeigen von Wildseuchen

Bei Auftreten von Wildseuchen ist der Jagdausübungsberechtigte verpflichtet , den Ausbruch derselben der Bezirksverwaltungsbehörde bekannt zu geben. Außerdem ist die Wilddichte zu verringern bzw. sind auf alle Fälle die kranken Stücke abzuschießen. Nicht zu verwechseln ist der Seuchenabschuss mit dem Zwangsabschuss und dem Höchstabschuss.

Durch die Vielfältigkeit der Biotope, die  im Bezirk vorzufinden sind, ist man auch in der glücklichen Lage, eine große Artenvielfalt von Wildtierpopulationen zu beheimaten, darunter viele jagdbare Wildarten wie Rotwild, Muffelwild, Schwarzwild, Rehwild, Niederwild, verschiedenes Flugwild und auch viele Raubwildarten. Auch die mittlerweile wieder zurückkehrenden Großräuber, wie Luchs oder Wolf, aber auch der Biber werden in einzelnen Regionen im Bezirk wieder gefährtet.

Erfreulicherweise hat auch der Seeadler neue Brutgebiete in dieser Region gefunden.

Alles in allem ist das eine sehr positive Entwicklung, was  auch bestätigt, dass sich  die Jägerschaft (eine der wenigen Gesellschaftsgruppen, die für die Naturerhaltung und Biotophege auch beachtliche finanzielle Mittel in die Hand nimmt ) auf dem richtigen Weg befindet.

Natürlich ist auch im Bezirk das Bewusstsein vorhanden, dass in Zeiten wie diesen nicht nur andere Gesellschaftsbereiche mit laufenden Veränderungen konfrontiert sind, sondern sich auch das Umfeld der Jagd laufend verändert und man sich mit neuen Herausforderungen auseinandersetzen muss.

Nur durch die Kooperation mit den Grundeigentümern und anderen Naturnutzern kann ein zukunfts-orientierter gemeinsamer Weg bestritten werden.

Jagen im Bezirk Zwettl ist kein Privileg. Die Voraussetzung dafür ist die niederösterreichische Jagdkarte. Um diese zu erlangen, muss der Nachweis eines entsprechenden theoretischen und praktischen Wissens über Jagdrecht, Wildkunde, Wildökologie und Grundzüge der Land- und Forstwirtschaft, Waffen- und Schieß-kunde, Jagdhunde, angewandter Naturschutz usw. erbracht werden.

Wir wünschen allen, die im Bezirk die Möglichkeit einer Jagdausübung haben, einen guten Anblick und ein kräftiges Weidmannsheil. 

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TIERKÖRPERBESEITIGUNG 


Entgeltliche Ablieferung tierischer Materialien von erlegtem Wild

Wildtierkörperteile, die unter anderem von erlegtem Wild stammen, welches im Wege der Direktvermarktung, über die Gastronomie oder den Handel zum Zwecke des Verzehrs durch den Menschen verwertet wird, können entgeltlich entsorgt werden.

Das Land Niederösterreich hat, für die ordnungsgemäße Sammlung bestimmter tierischer Abfälle, welche in Kleinmengen anfallen, ein landesweites Netzwerk an Sammelstellen in Zusammenarbeit mit dem NÖ Abfallwirtschaftsverband (NÖ AWV) und den örtlichen Abfallwirtschaftsverbänden eingerichtet (siehe Anhang). Diese Sammelstellen haben ein annähernd gleiches Erscheinungsbild (auch Beschilderung; Wegweiser), sind allgemein zugänglich und mit Kühleinrichtungen zur hygienischen Lagerung der tierischen Materialien bis zu deren turnusmäßigen Beseitigung durch die Fa. SARIA in Tulln ausgestattet.

Sacksystem

Beim NÖ Landesjagdverband können käuflich, speziell gekennzeichnete, verrottbare Säcke erworben werden. Mit dem Kauf kann die jeweilige Füllmenge tierischer Materialien von erlegtem Wild gemeinsam mit dem Sack ohne weitere Bezahlungen in die Container des Tierköperbeseitigungs-Sammelstellennetz eingeworfen werden.

Der verrottbare Sack hat bei dunkler, kühler und trockener Lagerung eine Haltbarkeit von etwa einem Jahr, zerfällt aber bei direkter Sonneneinstrahlung in kürzerer Zeit. Vor dem Einfüllen kann das Gescheide (Pansen, etc.) entleert werden, wodurch Platz gespart wird. Werden auch Häute und Knochen eingefüllt, wird zur Vermeidung des Durchstechens der Transport mit einem ausreichend großen Kübel empfohlen. 

Sackpreis € 6,50 Im Kalenderjahr 2012 wird ein Einführungspreis von € 5,-- verrechnet.

Bezug:
NÖ Landesjagdverband,
Wickenburggasse 3, 1080 Wien
01/405 16 36-23,  
Fax: 01/405 16 36-28
E-Mail: jagd@noeljv.at 


 

 

 


 

 

BEZIRKSGESCHÄFTSSTELLE
ZWETTL

3910 Zwettl, Gerotten 61
BJM Manfred Jäger
Tel.: 0664/3828512  
Mail: jagd.zwettl@gmx.at