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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute zur Frühjahrsbejagung der Waldschnepfe in Niederösterreich verkündet, dass der Klage der Europäischen Kommission stattgegeben wird und die Frühjahrsbejagung gegen die Vogelschutz-Richtlinie und damit Gemeinschaftsrecht verstößt. Für den NÖ Jagdverband ist diese Entscheidung ebenso wie die vorangegangene Klage der EU-Kommission nicht nachvollziehbar. Denn gemeinsam mit dem Land Niederösterreich kämpft der NÖ Jagdverband bereits seit 2013 um die die Aufrechterhaltung der Frühjahrsbejagung und ist mit der EU Kommission in einem regen Austausch. 2018 hat der NÖ Jagdverband im Zuge des Verfahrens auch eine umfangreiche und wissenschaftlich untermauerte Argumentation übermittelt.
Darin wird dargelegt, dass die Frühjahrsbejagung schonender als andere Bejagungsformen ist und auch keinerlei Auswirkungen auf die Besatzentwicklung der Waldschnepfen hat. Untermauert wurde das mit wissenschaftlichen Studien und Ergebnissen des umfassenden Waldschnepfen-Monitorings in Niederösterreich.
„Die Frühjahrsbejagung hat in Österreich eine lange Tradition. Als das Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurde, hat der NÖ Jagdverband daher mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln um die Erhaltung dieser Jagdform gekämpft. Daher konnten wir auch im Vergleich zu zahlreichen anderen Regionen und als letztes Bundesland in Österreich die Frühjahrsbejagung von 2013 bis heute aufrechterhalten. Wir haben uns nicht zurückgezogen, sondern gemeinsam mit dem Land Niederösterreich versucht, alle Maßnahmen auszuschöpfen“, betont Landesjägermeister Josef Pröll. „Dabei haben wir auch hinreichend dargelegt, dass die Frühjahrsbejagung zu keinem Rückgang der Besatzzahlen geführt hat. Seitens der EU-Kommission wurde dazu im Verfahren auch keine bessere Datenlage vorgelegt. Die EU Kommission und der EuGH sind auf diese fachliche Argumentation leider nicht eingegangen. Dementsprechend sind wir über die Entscheidung sehr enttäuscht.“
Der NÖ Jagdverband nimmt die Entscheidung jedoch zur Kenntnis und will sich für die Einführung einer Herbstschusszeit ab 2021 – so wie dies in anderen Ländern bereits der Fall ist – einsetzen.
(https://www.noejagdverband.at/eugh-entscheidung-zu-waldschnepfe-nicht-nachvollziehbar/)
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