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Das Online-Formular ist ab 1.1.2020 aktiv gestellt. Die Eintragung kann daher ab 1.1.2020 bis einschließlich 31.1.2020 erfolgen.
Wenn die kundige Person das Online Formular wählt, muss sie sich durch Eingabe des Nachnamens und der Jagdkartennummer anmelden.
- Damit erscheinen die Stammdaten inklusive die zuständige Bezirksverwaltungs- behörde (BVB) der kundigen Person. Wenn die Stammdaten nicht stimmen, soll sich die kundige Person telefonisch an die Veterinärabteilung der zuständigen BVB wenden und um Korrektur ersuchen.
Dann erfolgt die Eingabe der einzelnen Wildtierarten. Die Erfassung der einzelnen Tierart erfolgt nur mehr für ganz Niederösterreich. Nach Eingabe aller Daten erscheint ein Überblick über die erfassten Daten. Zu diesem Zeitpunkt können noch Korrekturen vorgenommen werden. Vor dem Senden des Wildfleischuntersuchungsprotokolls an das Land kann die kundige Person ihre Email Adresse eingeben. Damit bekommt sie die eingegebenen Daten als Dokument auf ihren elektronischen Briefkasten übermittelt und kann sich das Protokoll nun elektronisch aufheben. Die kundige Person kann für ein Berichtsjahr nur 1 Wildfleischuntersuchungsprotokoll abgeben. Sollte versehentlich ein nicht korrektes Protokoll abgegeben werden, muss die kundige Person das Löschen dieses Protokolls auf der zuständigen BVB telefonisch urgieren.