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Mit Landesgesetzblatt Nummer 2/2020, Änderung des NÖ Jagdgesetzes 1974, wurde am 07.01.2020 Abend die Änderung des NÖ Jagdgesetzes kundgemacht. Ab, 08.01.2020 ist nunmehr die Verwendung von künstlichen Nachtzielhilfen – ausschließlich für die Bejagung von Schwarzwild – erlaubt.
(https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/NI/2020/2/20200107)
Der Einsatz von Nachtzielhilfen ist nur jenen Jägerinnen und Jägern erlaubt, die zumindest in den letzten drei Jahren durchgehend im Besitz einer gültigen NÖ Jagdkarte waren oder einen
entsprechenden Schulungskurs für die richtige Handhabung dieser Geräte beim NÖ Jagdverband absolviert haben.
Zudem ist eine schriftliche Zustimmung des Jagdausübungsberechtigen bzw. Jagdleiters analog zu Bestimmung § 31 Z 4 NÖ Jagdverordnung (Verwendung von Kastenfallen) einzuholen. Der Jagderlaubnisschein wurde bereits ergänzt und kann auf unserer Homepage abgerufen werden (https://www.noejagdverband.at/service/#recht)
Mit den Nachtzielhilfen dürfen ausschließlich Wildschweine bejagt werden. Der Einsatz ohne die erforderlichen Voraussetzungen, bei anderen Wildarten oder Raubzeug wird als Verstoß gegen die Weidgerechtigkeit gewertet. Bei Zuwiderhandeln droht ein Strafrahmen von mindestens EUR 2.000,- bis EUR 20.000,-- und der Entzug der Jagdkarte. Weiterhin bleibt das Verbot des § 95 Abs. 1 Z 1 NÖ JG unverändert aufrecht, wonach die Jagd mit Kriegsmaterial nicht ausgeübt werden darf. Es kann davon ausgegangen werden, dass künstliche Nachtzielhilfen, die bei einem inländischen, befugten Gewerbetreibenden erworben werden können, üblicherweise nicht als Kriegsmaterial anzusehen sind.
Im Seuchenfall dürfen zudem spezielle Fallen, die den Lebendfang von mehreren Wildschweinen gleichzeitig ermöglichen, eingesetzt werden.
Seminar „Einsatz von künstlichen Nachtzielhilfen zur Schwarzwildbejagung“ (Schulungskurs gemäß § 95 Abs. 4 NÖ Jagdgesetz über die ordnungsgemäße Handhabung von künstlichen Nachtzielhilfen; gilt auch als §68a Weiterbildung)
Inhalt:
Termine (jeweils 18:00 bis ca. 21:00):
Durch die im Dezember 2019 in Kraft getretene ASP-Revisionsverordnung wurde das ehemalige “Kontrollgebiet“ (in etwa das Weinviertel) aufgehoben. Nach Information der NÖ Landesregierung gelten ab nun für die Entsorgung von Tiermaterialien wieder einheitliche Regeln für ganz Niederösterreich, die den ursprünglichen Regeln (wie vor den ASP-Verordnungen) entsprechen. Die Regelungen für die Entsorgung von Tiermaterialien (z.B. Aufbrüche, etc.) werden auf der Homepage des NÖ Jagdverbandes beschrieben (https://www.noejagdverband.at/wild-und-lebensraeume/aktuelles/).
Kurz zusammengefasst gilt für ganz NÖ Folgendes:
DOWNLOADS / LINKS
BEZIRKSGESCHÄFTSSTELLE
ZWETTL
3910 Zwettl, Gerotten 61
BJM Manfred Jäger
Tel.: 0664/3828512
Mail: jagd.zwettl@gmx.at