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Bericht : Martin Gebhart NÖN; Foto: Renner
Besitzer von Eigenjagden ließen ihre Reviere mit Gattern umfrieden und schufen so ihre „private Jagdwelt“. Im Industrieviertel waren es auch immer mehr Ausländer, die umzäunte Jagdreviere erwarben. Dem wird nun in NÖ ein Riegel vorgeschoben. Mit einer Novelle des Jagdgesetzes sollen neue Jagdgatter verhindert werden. Die bisherigen bleiben bestehen, werden aber künftig noch stärker kontrolliert. „Nicht ordnungsgemäße Bewirtschaftung aufgrund strengerer Kontrollen nicht mehr möglich.“ Im Bundesland Niederösterreich gibt es derzeit 74 Reviere, die als umfriedete Eigenjagdgebiete bewirtschaftet werden. Insgesamt umfasst das eine Fläche von rund 25.000 Hektar.
Diese Eigenjagden liegen in den Bezirken Amstetten, Baden, Bruck, Gänserndorf, Gmünd, Hollabrunn, Korneuburg, Mistelbach, Mödling, Neunkirchen, St. Pölten, Tulln und Wiener Neustadt. Die größten umzäunten Jagdreviere kommen auf rund 2.000 Hektar, die kleinsten auf die für eine Eigenjagd erforderlichen 115 Hektar.
Für Debatten sorgten in diesem Zusammenhang auch die Jagden, die innerhalb dieser Gatter abgehalten wurden. Speziell eine in Kaumberg im Bezirk Lilienfeld (siehe Artikel unten), die ins Visier von Tierschützern geraten war. Für den zuständigen ÖVP-Landesrat Stephan Pernkopf war es aber nicht diese Kritik, die ihn zu der Jagdgesetzesnovelle veranlasste, sondern vielmehr der Umstand, dass durch die Gatter der Lebensraum des Wildes eingeschränkt werde. Pernkopf: „Mit Steuergeld schauen wir, dass Wildkorridore mit aufwändigen Grünbrücken gesichert werden, und dann wird den Tieren erst recht wieder der Weg versperrt. Das ist nicht einzusehen.“ Deswegen wird es mit der Jagdgesetznovelle grundsätzlich nicht mehr möglich sein, neue Jagdgatter zu errichten. Bei den bestehenden Gattern wird es – laut Pernkopf – strengere Kontrollen geben. So wird das Aussetzen von Schalenwild in Gattern erschwert und ist dann nur noch zur „Blutauffrischung“ möglich. Mit anderen Worten: nicht für reine Jagdzwecke. Pernkopf: „Eine nicht ordnungsgemäße Bewirtschaftung wird aufgrund der strengeren Kontrollen nicht mehr möglich sein.“ Änderungen bringen laut Pernkopf Bürokratieabbau. Weitere Neuerungen im Jagdgesetz: Die bisher alle neun Jahre stattfindende Jagdgebietsfeststellung für die rund 3.300 Genossenschafts- und Eigenjagdgebiete fällt weg. Notwendig ist sie nur noch, wenn sich am Revier etwas verändert hat. Die Neugründungen von Eigenjagden sollen sofort möglich sein, sofern die Voraussetzung der Größe von mindestens 115 Hektar vorliegt. Derzeit ist das nur alle neun Jahre möglich. Pernkopf: „Das alles bringt Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachungen." Die Novelle soll noch vor dem Sommer im NÖ Landtag beschlossen werden und im Herbst in Kraft treten.
Aus der geplanten Gesetzesnovelle Paragraph 12, Absatz 1: „Grundeigentümer haben ihren Anspruch auf Anerkennung der Befugnis zur Eigenjagd (§ 6) bzw. deren Erweiterung um zusätzliche Grundstücke bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu beantragen. Ein Anspruch auf Anerkennung der Befugnis zur Eigenjagd in Form eines umfriedeten Eigenjagdgebietes (§ 7) ist für die kommende Jagdperiode binnen 6 Wochen nach dem 30. Juni des vorletzten Jagdjahres der laufenden Jagdperiode bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu beantragen und kann nur für Grundstücke gestellt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung zu einem anerkannten umfriedeten Eigenjagdgebiet gehören. Der Antrag hat die beanspruchten Vorpachtrechte und eventuelle Abrundungen zu enthalten.“
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