WILDFLEISCHUNTERSUCHUNGSPROTOKOLL



Jede „Kundige Person hat wie bisher Aufzeichnungen über die untersuchten Tierkörper zu führen und das WILDFLEISCHUNTERSUCHUNGSPPROTOKOLL einmal jährlich an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (BVB) zu übermitteln. Die Übermittlung kann nur noch online über die Website des Landes erfolgen: www.noe.gv.at  Das Wildfleischuntersuchungsprotokoll für das Berichtsjahr 2023 kann ab 01.01.2024 bis einschließlich 31.01.2024 dort eingetragen werden.


 

 

BEZIRKSGESCHÄFTSSTELLE
ZWETTL

3631 Ottenschlag, Jägersteig 5
BJM Wilhelm Renner
Tel.: 0676/3508896 
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