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Nach dem jagdlichen Brauchtum ist an einigen Tagen im Jagdjahr das Jagen verpönt. Früher war im deutschsprachigen Raum die Jagd an Sonn- und Feiertagen gänzlich untersagt. Diese Regelung wurde wieder aufgehoben, geblieben ist aber aus Rücksichtnahme auf religiöse Gefühle der Verzicht auf die Jagd an folgenden Tagen:
*) wird landesweit unterschiedlich gehandhabt.
Am 24. Dezember ist maximal ein kleines Vormittagsjagdl erlaubt. Am Nachmittag sollte kein Jagdbetrieb mehr stattfinden.
An diesen Tagen ist es grundsätzlich nicht verboten, die Jagd auszuüben, jeder Jäger sollte aber aus ethischen Gründen auf die Jagd verzichten
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ZWETTL
3910 Zwettl, Gerotten 61
BJM Manfred Jäger
Tel.: 0664/3828512
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