Wildschaden der Wegweiser

Die Jägerschaft ist bestrebt durch angepasste Wildstände sowie geeignete Jagdstrategien und Jagdmethoden in Abstimmung mit den Grundeigentümern Wildschäden bestmöglich hintan zu halten.

Vorbeugend kann der grundbürgerliche Eigentümer, Pächter oder Bewirtschafter von Liegenschaften auch einen wesentlichen Beitrag dazu leisten.

Durch gute Zusammenarbeit und gegenseitiges Verständnis können bereits im Vorfeld viele Wildschäden reduziert bzw. vermieden werden.

Die Jägerschaft ist bestrebt durch angepasste Wildstände sowie geeignete Jagdstrategien und Jagdmethoden in Abstimmung mit den Grundeigentümern Wildschäden bestmöglich hintan zu halten.

Vorbeugend kann der grundbürgerliche Eigentümer, Pächter oder Bewirtschafter von Liegenschaften auch einen wesentlichen Beitrag dazu leisten.

Durch gute Zusammenarbeit und gegenseitiges Verständnis können bereits im Vorfeld viele Wildschäden reduziert bzw. vermieden werden.

Auf jeden Fall sollte das Gespräch zwischen Grundbesitzer und Jäger im Vordergrund stehen.
 
Die Jägerschaft ist bestrebt, Wildschäden durch angepasste Wildbestände, geeignete Jagdmethoden und die enge Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern bestmöglich hintan zu halten. Durch eine gute Zusammenarbeit und gegenseitiges Verständnis können Wildschäden und damit auch Wildschadenersatzzahlungen oft schon im Vorfeld abgewendet werden. Jeder Landwirt sollte aber auch einen geringen Wildeinfluss als Teil des natürlichen Kreislaufes tolerieren (in Deutschland tolerieren die Landwirte üblicherweise bis zu 5 % Wildeinfluss am Ernteertrag). Kommt es trotz aller Bemühungen zu einem Wildschaden, muss das gemeinsame Ziel von Jäger und Grundeigentümer sein, diesen Wildschaden 1. auf rechtlich fundierter Basis, 2. objektiv und 3. konsensual abzuhandeln.

Von der Bezirksgeschäftsstelle Zwettl und des NÖ Jagdverbandes wurde daher in Zusammenarbeit zwischen BJM Manfred Jäger und HRL DI Franz Ramssl der folgende Leitfaden zur Bewertung und Abhandlung erstellt.

Dieses Dokument soll der Jägerschaft und den Grundeigentümern als Nachschlagewerk bei vielen auftretenden Fragen zur möglichst einheitlichen Vorbeugung, Vermeidung und Abhandlung von Wildschäden dienen.

Vielfach entsteht in solchen Situationen ein Spannungsfeld zwischen dem Geschädigten und dem laut Gesetz für den Schaden Verantwortlichen. Da es für die meisten Betroffenen -Gott sei Dank- kein alltägliches Thema ist, fehlt in vielerlei Hinsicht der Hintergrund wie man damit objektiv umgeht. Genau für diesen Zweck soll das Nachschlagewerk „Wildschaden & Bewertung„ dienen damit die vielen auftretenden Fragen so gut wie möglich beantwortet werden können.


Die Inhalte „Wildschaden der Wegweiser" sind folgendermaßen strukturiert:

Wer haftet für Wildschäden?

Welche Fragen tauchen auf?

Wann besteht keine Ersatzpflicht?

Wann besteht Ersatzpflicht?

Welche Entschädigungsarten treten auf?

Welche Fristen sind zu berück- sichtigen?

Wie erfolgt die Vergütung?

Wie erfolgt die Schadenserhebung? (Rechenbeispiele für viele bei uns gefährdete Kulturarten, Sorten, Pflanzen)

Welchen Beitrag kann der Landwirt zur Vermeidung leisten?

Forstliche Schäden (Verbiss-/Fege-/Schälschäden)

An wem kann ich mich bei Fragen wenden?


Der Taschenkalender „Wildschaden & Bewertung„ wurde am 30. April 2016 beim Bezirksjägertag vorgestellt und 2021 überarbeitet.
Ffür eine spende von € 6,--/Stück bei der  Bezirksgeschäftsstelle Zwettl  erhältlich.
jagd.zwettl@gmx.at



 

 

BEZIRKSGESCHÄFTSSTELLE
ZWETTL

3910 Zwettl, Gerotten 61
BJM Manfred Jäger
Tel.: 0664/3828512  
Mail: jagd.zwettl@gmx.at